Du lernst...
nachhaltige und energieffiziente Gebäudesysteme aufzubauen, Projekte im Rahmen von gesetzlichen Vorgaben und Normen zu realisieren, Mitarbeitende projektorientiert zu führen und Leitungsaufgaben im Betrieb zu übernehmen.
In drei Säulen...
1. Intelligente Gebäudetechnik
2. Energieeffiziente Gebäudesysteme
3. Projektplanung und Projektabwicklung
Deine Qualifikationen nach dem Kurs:
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Projekte in der Gebäudeautomation unter wirtschaftlichen und strategischen Gesichtspunkten bewerten, auswählen und unter gesetzlichen Normen und Vorgaben realisieren,
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projektbezogene Leitungsfunktionen und -aufgaben übernehmen,
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Mitarbeitende verantwortungsbewusst und projektorientiert führen,
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ein ausgeprägtes technisches Verständnis von Gebäuden als komplexe Systeme,
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Möglichkeiten der Einbindung energieeffizienter gebäudetechnischer Anlagen und Systeme analysieren, vergleichen und bewerten,
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gewerkeübergreifende Zusammenarbeit fördern, sicher stellen und steuern,
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agiles Arbeiten in einem dynamischen Feld mit neuartigen Technologien und Verfahren
Deine Lehrgangsinhalte auf einen Blick:

So läuft die Fortbildung ab:
Die Fortbildung wird als berufsbegleitender Wochenendkurs angeboten. Vereinzelt finden Veranstaltungen donnerstags am Abend (als Onlineunterricht) statt. In den Herbstferien (27. Oktober - 31. Oktober 2025) ist eine Blockwoche geplant.
Um das Lernen für dich so flexibel wie möglich zu gestalten, gehören auch Selbstlernphasen zu dieser Fortbildung. In diesen kannst du dich auf der von uns zur Verfügung gestellten Lernplattform eCampus mit Inhalten beschäftigen und dir Wissen aneignen.
Ingesamt wirst du dich in 1032 Unterrichtseinheiten mit dem Zukunftsthema intelligente Gebäudetechnik und Systemvernetzung auseinandersetzen.
Zugangsvoraussetzungen:
Regelvoraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss ist ein Abschluss im anerkannten Ausbildungsberuf Elektronikerin bzw. Elektroniker oder eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen Ausbildungsberuf sowie eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens zwei Jahre umfassende Berufspraxis.
Die Berufspraxis muss dabei wesentliche inhaltliche Bezüge zu den Inhalten der Fortbildung aufweisen. Weiterhin ist zur Prüfung auch zugelassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er oder sie Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
